Anforderungen
an Verarbeitungsbetriebe gemäß EU-Bio Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 und
den dazu gehörenden Durchführungsverordnungen.
Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
- Aktuelle Betriebsdaten mit vollständiger Beschreibung der Betriebsstätten/Einheiten/Tätigkeiten (Vorlage „Betriebsbeschreibung“ wird von der Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellt)
- Es liegt ein geeignetes internes Qualitätssicherungssystem vor welches auf einer systematischen Identifizierung der kritischen Stufen im Verarbeitungsprozess beruhen
- Das Vermischen bzw. Vertauschen von Öko-Produkten mit anderen Produkten auf allen Stufen der Produktion bis hin zum Vermarkten wird wirksam verhindert
- Alle Arbeitsgänge (für welche eine Zertifizierung nach EG-Öko-Verordnung angestrebt wird) werden gemäß den ökologischen Produktionsvorschriften durchgeführt
- Bei dualer Bewirtschaftung von ökologisch und nichtökologischer Verarbeitung
- Geeignete Maßnahmen zur ausreichenden Trennung der Produktionsketten/-einheiten
- Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Kontaminierung mit unzulässigen Stoffen
- Ausreichende Trennung von ökologisch und nichtökologischen Produkten bzw. Produkten, die nicht der Öko-Qualität entsprechen
- es werden entsprechende Reinigungsmaßnahmen ergriffen und dokumentiert
- Ausschließliche Verwendung von Stoffen, die im ökologischen Landbau zugelassen sind
- Kompletter Verzicht von Einsatz ionisierter Strahlung sowie gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
Herstellen von verarbeiteten Lebensmitteln
- Es werden die Grundsätze der EG-Öko-Verordnung eingehalten
- Es werden Produktlisten/Rezepturen/Produktionsprotokolle und ähnliche Dokumente geführt und aktuell gehalten
- Die Verwendung von Zusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffen und anderen Stoffen / Zutaten für die Verarbeitung von Lebensmitteln, sowie die Anwendung jeglicher Verarbeitungspraktiken, erfolgt nach guter fachlicher Praxis
- Ein Vermischen / Vertauschen von Öko-Produkten auf jeder Ebene bis hin zur Vermarktung wird wirksam verhindert
- eine ausreichende Trennung (Lagerung, Verarbeitung, Transport)
- Es wird eine Wareneingangskontrolle durchgeführt und dokumentiert, um den Öko-Status des Produkts zu überprüfen
- Alle nötigen Unterlagen zur Wareneingangskontrolle (Lieferscheine, Rechnungen, Bescheinigungen,…) liegen vor
Verwendung von bestimmten Stoffen bei der Verarbeitung
- Für die Verarbeitung von ökologischen Lebensmitteln werden nur Erzeugnisse und Stoffe verwendet, die für die Verwendung in der ökologischen Produktion zugelassen sind
- Es werden nur nichtökologische Zutaten, Aromastoffe, Zusätze, etc. verwendet die ausschließlich nach den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung zugelassen sind
Verpackung und Beförderung
- Begleitpapiere/Etiketten enthalten alle relevanten Angaben
- Ausreichende Trennung von Ökoprodukten bei Sammeltransportfahren
- Beim Transport mit nichtökologischen Erzeugnissen werden Maßnahmen ergriffen um eine ausreichende Trennung zu gewährleisten (Reinigungsmaßnahmen, eindeutige Identifikation der Partien)
Anforderung an Lagerung
- Gelagerte Partien können jederzeit eindeutig identifiziert werden
- Es erfolgt eine ausreichende Trennung von nichtökologischen zu ökologisch Erzeugnissen
Anforderung an Kennzeichnung
- Öko-Produkte sind auf den Warenausgangsbelegen, Etiketten etc. korrekt gekennzeichnet
- Alle Zu- und Verkäufe sind nachvollziehbar und dokumentiert
- Die Vorgaben für die Kennzeichnung von Einzelzutaten werden eingehalten
Anforderungen an Einsatz von Subunternehmer
- Eine vollständige Liste der Subunternehmer mit einer Beschreibung ihrer Tätigkeiten
- Der Warenausgang und Wareneingang zum/vom Subunternehmer ist nachvollziehbar und dokumentiert